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< Snowbike-Landesfachverband Tirol anerkannt.
16.06.2012 07:45 Alter: 13 yrs
Kategorie: Aktuelles
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ÄNDERUNGEN IM VEREINSGESETZ
Novelierung 2102 Haftungserleichterungen für Vereinstunktionäre, Ersatz von Bergekosten bei Sportunfällen
Mit der Vereinsgesetz-Novelle 2011 (BGBl I 137/2011) wurden diverse Änderungen des Vereinsgesetzes 2002 beschlossen. Wesentlich ist vor allem, daß für unentgeltlich tätige Mitglieder eines Vereinesorgans (Organwalter oder Rechnungsprüfer) die Haftung auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit eingeschränkt worden ist (§ 24 Abs 1 VerG), sofern nichts anderes vereinbart oder in den Statuten festgelegt ist.
Haftungserleichterungen für Vereinstunktionäre (Novelle 2012)
Ersatz von Bergekosten bei Sportunfällen 2012