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17.11.2021 18:14 Alter: 2 yrs
Kategorie: Aktuelles
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Wie schaut es aus mit der Maskenpflicht für Trainer?
Grundsätzlich gilt die Maskenpflicht nach § 1 der 2. Tiroler COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 für alle Arbeitnehmer nach § 10 Abs. 1 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und somit auch für Sporttrainer:innen bei Hallen-Trainings. Nach § 2 der 2. Tiroler COVID-19-Maßnahmenbegleitverordnung 2021 gelten jedoch weiterhin die Ausnahmen nach § 20 Abs. 4 der 5. COVID-19-Schutzmaßnahmenverordnung und nach § 20 Abs. 4 Z 6 leg cit. Auf dieser Grundlage gilt während der Sportausübung keine Maskenpflicht. Demnach lässt sich somit zusammenfassend festhalten, dass die Sporttrainer:in grundsätzlich der Maskenpflicht unterliegt, sofern sie sich nicht selbst sportlich betätigt bzw. an der Sportausübung teilnimmt.