Förderungen für Sportorganisationen
Es gelten dafür die von der Tiroler Landesregierung beschlossen Förderrichtlinien gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 und die Förderrichtlinien des Tiroler Landessportrates.
Abrechnungszeitraum ist bei allen Förderungen das Kalenderjahr, in dem die Förderung gewährt wird. Eine endgültige Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft in jedem Fall der Tiroler Landessportrat. Ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht nicht.
Die Möglichkeit eines Ansuchens haben:
- Gemeinden
- Sportvereine
- Sport-Dachverbände
- Sport-Fachverbände
- Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung
Vom Sportreferenten 1. LHStv Josef Geisler werden als Allgemeine Sportförderung aus dem ordentlichen Haushalt sowie aus den Verstärkungsmitteln des Sportförderungsfonds zahlreiche dringende Anliegen der Dach- und Fachverbände, Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Diese Ansuchen sind mittels online-Antragsformular an ihn zu richten.
Zur Unterstützung des elektronischen Aktenwesens wird ersucht, die Formulare - welche auf der letzten Seite rechtsverbindlich zu unterfertigen sind - in elektronischer Form an die jeweils angeführte E-Mail-Adresse zu retournieren.
Derzeit arbeitet die Sektion Sport an der Realisierung eines elektronischen Förderantragsverfahren, welches im Rahmen von E-Government zur Realisierung gelangen wird. Mit dieser Initiative wird für alle Förderbereiche ein "One-Stop-Shop-Verfahren" im Fördermanagement der Bundes-Sportförderung zur Verfügung stehen.
Sportförderung Tiroler Sportdachverbände
Die Tiroler Sportdachverbände - ASVÖ, ASKÖ, Sportunion - vergeben auch in unterschiedlichen Bereichen Sportförderungen. Hierzu informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der drei Tiroler Sportdachverbände.