Förderungen für Sportorganisationen
Aus dem Tiroler Sportförderungsfond unterstützt der Tiroler Landessportrat gemäß des Tiroler Sportförderungsgesetzes 2006 folgende Schwerpunkte
- Allgemeine Jugendsportförderung (online Formular) - Antragsfrist 01.01. bis 31.03. jeden Jahres - Jugendsportförderung Osttirol
- Förderung Tiroler Sportfachverbände (Fachverbandsmittel) - Antragsfrist 01.01. bis 28.02. jeden Jahres
- Förderung Tiroler Sportdachverbände - Antragsfrist 01.01. bis 28.02. jeden Jahres
- Unterstützung von Trainingsmaßnahmen der Tiroler Sportfachverbände (Kaderförderung / Förderung von Sportleistungszentren / Nachwuchsspitzensportförderung) - Antragsfrist 01.01. bis 28.02. jeden Jahres - Vorlage für Kaderliste
- Basisförderung Kaderliste zum Ansuchen Basisförderung
- Förderung von Veranstaltungen - online Antragsformular
- Förderung des Baus von Sportstätten - online Antragsformular (Gemeinden als Antragsteller verwenden bitte das Formular in der Formularanwendung des Portal Tirol)
- Förderung Sicherheitseinrichtungen Skisport / Vereinbarung Seilbahnunternehmer und Skiverein
- Frauensportförderung
- Förderung der Aus- und Weiterbildung
- Erhaltung Sport- und Geschäftsbetrieb (Allgemeine Sportförderung -online Antragsformular)
- Abrechnungsformular
- Vorlagen für Letztempfängerliste, PRAE, Teilnehmerliste, Honoranote, etc.
Es gelten dafür die von der Tiroler Landesregierung beschlossen Förderrichtlinien gemäß Tiroler Sportförderungsgesetz 2006 und die Förderrichtlinien des Tiroler Landessportrates.
Abrechnungszeitraum ist bei allen Förderungen das Kalenderjahr, in dem die Förderung gewährt wird. Eine endgültige Entscheidung über die Förderung und deren Höhe trifft in jedem Fall der Tiroler Landessportrat. Ein Rechtsanspruch auf die Subvention besteht nicht.
Die Möglichkeit eines Ansuchens haben:
- Gemeinden
- Sportvereine
- Sport-Dachverbände
- Sport-Fachverbände
- Gemeinnützige Institutionen mit eindeutig sportlicher Zielsetzung
Vom Sportreferenten 1. LHStv Josef Geisler werden als Allgemeine Sportförderung aus dem ordentlichen Haushalt sowie aus den Verstärkungsmitteln des Sportförderungsfonds zahlreiche dringende Anliegen der Dach- und Fachverbände, Sportvereine, Gemeinden und gemeinnützigen Institutionen unterstützt. Diese Ansuchen sind mittels online-Antragsformular an ihn zu richten.
Beim Sportministerium kann in folgenden Bereichen um eine Förderung angesucht werden:
Zur Unterstützung des elektronischen Aktenwesens wird ersucht, die Formulare - welche auf der letzten Seite rechtsverbindlich zu unterfertigen sind - in elektronischer Form an die jeweils angeführte E-Mail-Adresse zu retournieren.
- Allgemeine Sportförderung(DOCGröße: 108 KB)
- Besondere Bundes-Sportförderung § 10 Absatz 4 (DOC 118 kB)
- Förderung im Sinne von Gender Mainstreaming (Frauensportförderung)(DOCGröße: 186 KB)
- Großsportveranstaltungen(DOCGröße: 113 KB)
- Seminare, Kongresse, Symposien(DOCGröße: 113 KB)
- Sportanlagen(DOCGröße: 113.5 KB)
- Staatliche Auszeichnungen(DOCGröße: 754 KB)
- TEAM ROT-WEISS-ROT
Derzeit arbeitet die Sektion Sport an der Realisierung eines elektronischen Förderantragsverfahren, welches im Rahmen von E-Government zur Realisierung gelangen wird. Mit dieser Initiative wird für alle Förderbereiche ein "One-Stop-Shop-Verfahren" im Fördermanagement der Bundes-Sportförderung zur Verfügung stehen.
Sportförderung Tiroler Sportdachverbände
Die Tiroler Sportdachverbände - ASVÖ, ASKÖ, Sportunion - vergeben auch in unterschiedlichen Bereichen Sportförderungen. Hierzu informieren Sie sich bitte auf den Internetseiten der drei Tiroler Sportdachverbände.